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JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGBeschluss vom 13.12.2007, Aktenzeichen: 9 S 1958/07 

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 9 S 1958/07

Beschluss vom 13.12.2007


Leitsatz:Der Streitwert für Verkaufsverbote und Sicherstellungen im Lebensmittel- und Arzneimittelrecht ist anhand des Verkaufswerts der betroffenen Waren zu bestimmen, wobei nicht nur auf den Wert der sichergestellten Ware abzustellen, sondern auch der durch das Verkaufverbot eintretende Umsatzverlust hinsichtlich noch nicht hergestellter Waren im Wege der Schätzung zu berücksichtigen ist.
Rechtsgebiete:GKG
Vorschriften:GKG § 52 Abs. 1, GKG § 63 Abs. 3 Satz 1,
Stichworte:Verkaufsverbot, Sicherstellung, Verkaufswert,
Verfahrensgang:VG Karlsruhe 11 K 1924/06 vom 02.02.2007
Rechtskraft:ja

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