JuraForum.de > Urteile > VGH-BADEN-WUERTTEMBERG > Beschluss vom 09.03.2004, Aktenzeichen: 4 S 252/04
| Leitsatz: | 1. Das aus der Funktionsbeschreibung einer Professorenstelle hervorgehende Anforderungsprofil bestimmt die Kriterien, an denen die Eigenschaften und Fähigkeiten der Bewerber um diese Stellen gemessen werden müssen, um eine optimale Besetzung zu gewährleisten (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 16.08.2001, BVerwGE 115, 58). 2. Hinsichtlich der Geltendmachung eines Anspruchs eines potentiellen Bewerbers auf Ausschreibung einer Professorenstelle an einer Fachhochschule mit einer der Qualifikation dieses Bewerbers entsprechenden Funktionsbeschreibung ist nicht der Dienstherr, sondern die Fachhochschule passivlegitimiert. 3. Die Entscheidung über eine Änderung der Funktionsbeschreibung frei gewordener C 3-Stellen an einer Fachhochschule betrifft die Lehr- und Forschungskapazität der Hochschule und muss deshalb nach den einschlägigen organisationsrechtlichen Vorschriften allein im öffentlichen Interesse nach Ermessen getroffen werden; subjektive Rechte potentieller Bewerber um diese Stellen bestehen insoweit nicht. |
| Rechtsgebiete: | GG, LBG, FHG |
| Vorschriften: | GG Art. 33 Abs. 2, LBG § 11 Abs. 1, FHG § 45 Abs. 3, FHG § 47, |
| Stichworte: | Fachhochschule, Berufung von Professoren, Beförderung, Auswahlentscheidung, Anforderungsprofil, Funktionsbeschreibung, Organisationsermessen einer Fachhochschule, Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung, Selbstbindung, Anciennitätsprinzip, |
| Verfahrensgang: | VG Sigmaringen 3 K 1423/03 vom 18.12.2003 |
| Rechtskraft: | ja |
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