Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGBeschluss vom 04.10.2002, Aktenzeichen: 1 S 1963/02 

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 1 S 1963/02

Beschluss vom 04.10.2002


Leitsatz:Eine auf die polizeiliche Generalklausel gestützte Allgemeinverfügung, nach der sich "Personen, die der sog. 'Punk-Szene' zuzuordnen sind", innerhalb eines bestimmten Zeitraums auf einem bestimmten öffentlichen Platz nicht aufhalten dürfen, begegnet wegen ihres verallgemeinernden Inhalts und des damit verbundenen Verzichts auf eine Einzelfallprüfung mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz rechtlichen Bedenken.

Soweit von dem genannten Personenkreis Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen, kann die Ortspolizeibehörde diesen grundsätzlich durch polizeirechtliche Einzelanordnungen, etwa befristete Betretens- und Aufenthaltsverbote entgegenwirken.
Rechtsgebiete:PolG, LVwVfG
Vorschriften:PolG § 1, PolG § 3, PolG § 5, PolG § 6, LVwVfG § 35,
Stichworte:Punk-Szene, Betretensverbot, Aufenthaltsverbot, Polizeiverordnung, Allgemeinverfügung, Einzelanordnung, Verhältnismäßigkeit,
Verfahrensgang:VG Karlsruhe 12 K 2595/02 vom 07.08.2002
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss vom 04.10.2002, Aktenzeichen: 1 S 1963/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - 04.10.2002, 1 S 1963/02" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum