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JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGBeschluss vom 03.03.2008, Aktenzeichen: 8 S 2165/07 

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 8 S 2165/07

Beschluss vom 03.03.2008


Leitsatz:Kinderspielplätze mit üblicher Ausstattung gehören in die unmittelbare Nähe der Wohnbebauung. Die mit ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung typischerweise verbundenen Geräusche sind, soweit sie Folge der natürlichen Lebensäußerungen von Kindern sind, ortsüblich, sozial adäquat und daher auch in einem reinen Wohngebiet hinzunehmen. Sie sind mit dem Ruhebedürfnis der Anwohner regelmäßig vereinbar.
Rechtsgebiete:BauGB, LBO
Vorschriften:BauGB § 34 Abs. 1, LBO § 9 Abs. 2 Satz 1,
Stichworte:Gebot der Rücksichtnahme, Lärm, Kinderspielplatz,
Verfahrensgang:VG Sigmaringen, 7 K 1130/07 vom 09.08.2007
Rechtskraft:ja

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