JuraForum.de > Urteile > VGH-BADEN-WUERTTEMBERG > Beschluss vom 01.02.2006, Aktenzeichen: 3 S 2407/05
| Leitsatz: | Bewerben sich mehrere Verkehrsunternehmer um ein und dieselbe Linie zum Verkehr mit Kraftfahrzeugen und erfüllen sie alle die Voraussetzungen des § 13 PBefG, kann aber nur einer von ihnen zum Zuge kommen, hat die Genehmigungsbehörde bei der in ihrem Ermessen stehenden Auswahlentscheidung auch die Ernsthaftigkeit und Realisierbarkeit der von den Bewerbern angebotenen Verkehrsbedienung zu prüfen. Dies schließt eine Prüfung der Wirksamkeit etwaiger Finanzierungsvereinbarungen ein, soweit die Erbringung der angebotenen Verkehrsbedienung hiervon abhängt. |
| Rechtsgebiete: | PBefG, VwGO |
| Vorschriften: | PBefG § 13, VwGO § 123, |
| Stichworte: | Anordnungsgrund, Bewerberauswahl, Finanzierungsvereinbarung, Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, ÖPNV, Sicherungsanordnung, Verkehrsbedienung, |
| Verfahrensgang: | VG Karlsruhe 1 K 1394/05 vom 27.10.2005 |
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