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OLG-CELLE – Urteil vom 11.06.2009, Aktenzeichen: 11 U 140/08

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Leitsatz:Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine Bank im Rahmen eines Anlageberatungsvertrages über Rückvergütungen aufklären muss, ist nicht auf Verträgen mit "allgemeinen" Anlageberatern übertragbar.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 675
Verfahrensgang:LG Hannover, 13 O 392/07 vom 04.7.2008


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