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BVERFG – Urteil vom 10.06.2009, Aktenzeichen: 1 BvR 706/08

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Leitsatz:Die Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform 2007 zur Sicherstellung eines lebenslangen, umfassenden Schutzes der Mitglieder der privaten Krankenversicherung ist verfassungsgemäß.

Der Gesetzgeber durfte zur Erleichterung des Versicherungswechsels und zur Verbesserung des Wettbewerbs in der privaten Krankenversicherung die teilweise Portabilität der Alterungsrückstellungen vorsehen.

Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse darf auf ein dreijähriges Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze ausgedehnt werden.

Den Gesetzgeber trifft eine Beobachtungspflicht im Hinblick auf die Folgen der Reform für die Versicherungsunternehmen und die bei Ihnen Versicherten.
Rechtsgebiete:SGB V, VVG, VAG, KalV, GG, GKV- WSG
Vorschriften:SGB V § 6 Abs. 1 Nr. 1
SGB V § 6 Abs. 9 S. 1
SGB V § 53 Abs. 1
SGB V § 221
SGB V § 257 Abs. 2
SGB V § 315
VVG § 193 Abs. 5
VVG § 193 Abs. 6
VVG § 208
VAG § 12 Abs. 1 Nr. 5 S. 1
VAG § 12 Abs. 1a
VAG § 12 Abs. 1c
VAG § 12 Abs. 4b
KalV § 2 Abs. 1 Nr. 6
KalV § 13 Abs. 5
GG Art. 3 Abs. 1
GG Art. 12
GKV-WSG Art. 1 Nr. 3 Buchstabe a


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