JuraForum.de > Urteile > THUERINGER-OVG > Urteil vom 29.05.2007, Aktenzeichen: 1 KO 1054/03
| Leitsatz: | 1. Die Übergangsregelung des § 67 Abs. 9 Satz 3 BImSchG, wonach Verfahren auf Erteilung einer Baugenehmigung für Windkraftanlagen, die vor dem 1.7.2005 rechtshängig geworden sind, nach den bis zum 30.6.2005 geltenden Vorschriften abgeschlossen werden, ist auf Verfahren auf Erteilung eines Bauvorbescheides entsprechend anzuwenden. 2. Einer privilegiert zulässigen Windkraftanlage können Belange des Vogelschutzes (als Unterfall des Naturschutzes) auch dann entgegenstehen, wenn sich ihr Standort weder in einem ausgewiesenen noch in einem sog. faktischen Europäischen Vogelschutzgebiet befindet. 3. Zur Beeinträchtigung der Reproduktion und örtlichen Population des Rotmilans durch Errichtung von Windkraftanlagen in der Nähe von Brutplätzen (Einzelfall). |
| Rechtsgebiete: | BImSchG |
| Vorschriften: | BImSchG § 67 Abs. 9 Satz 3, |
| Verfahrensgang: | VG Gera 4 K 809/01 GE vom 08.08.2002 VG Gera 4 K 814/01 GE vom 08.08.2002 |
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