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JuraForum.deUrteileTHUERINGER-OVGUrteil vom 14.10.2003, Aktenzeichen: 2 KO 495/03 

THUERINGER-OVG – Aktenzeichen: 2 KO 495/03

Urteil vom 14.10.2003


Leitsatz:Die Wählbarkeit zum Amt des ehrenamtlichen Bürgermeisters fehlt solchen Personen, die aufgrund iher Tätigkeit für das MfS in der ehemaligen DDR belastet sind und bei denen die Vermutung ihrer persönlichen Ungeeignetheit nicht widerlegbar ist. Die gesetzliche Regelung des § 24 Abs. 3 S. 2 ThürKWG i. V. m. § 8 Abs. 3 Thür BG ist verfassungsgemäß.

Die Entscheidung nach § 8 Abs. 3 ThürBG verlangt zum einen die Feststellung einer belastenden Tätigkeit im Sinne dieser Bestimmung, aus der grundsäztlich die gesetzliche Vermutung der persönlichen Ungeeignetheit des Betroffenen folgt. Zum anderen ist eine nur beschränkt durch das Gericht überprüfbare Prognoseentscheidung zu treffen, ob trotz der Belastung des Betroffenen sein zukünftiges Verhalten erwarten lässt, dass er die Treue zur verfassungsgemäßen Ordnung gewährleistet.

Bei der Prognoseentscheidung über die Verfassungstreue kommt dem Zeitfaktor eine immer stärker werdende Bedeutung zu. Je länger die Belastung durch die besondere Verstrickung in die Machtstrukturen der DDR zurückliegt, desto mehr sind die Aspekte einer zwischenzeitlichen Bewährung zu gewichten.
Rechtsgebiete:GG, ThürBG, ThürKO, ThürKWG, ThürKWBG, ThürVerf
Vorschriften:GG Art. 28 Abs. 1 S. 2, GG Art. 28 Abs. 2, GG Art. 33 Abs. 2, GG Art. 33 Abs. 4, GG Art. 38 Abs. 1, ThürBG § 8 Abs. 3, ThürKO § 28 Abs. 1, ThürKO § 29, ThürKO § 118 Abs. 1 S. 1, ThürKWG § 9 Abs. 6, ThürKWG § 12 Abs. 3, ThürKWG § 24 Abs. 3 S. 2, ThürKWG § 24 Abs. 3 S. 3, ThürKWG § 24 Abs. 3 S. 4, ThürKWG § 31 Abs. 2, ThürKWG § 32 Abs. 2, ThürKWG § 33 Abs. 1, ThürKWBG § 1, ThürKWBG § 2 Abs. 1 S. 2, ThürVerf Art. 91 Abs. 1, ThürVerf Art. 95, ThürVerf Art. 96 Abs. 2,
Stichworte:Bürgermeisterwahl, Ungültigkeitserklärung, Anfechtungsklage, Gestaltungsklage eigener Art, Wahlanfechtungsverfahren, Wahlprüfungsverfahren, Anweisung, Wählbarkeit, Beamter, Ehrenbeamter, persönliche Eignung, Vermutung der Nichteignung, MfS-Tätigkeit, inoffizieller Mitarbeiter, Verfassungstreue, freiheitlich demokratische Grundordnung, Gleichheit der Wahl, Selbstverwaltungsrecht, Einstellung, Ernennung, Auswahlverfahren, Prognoseentscheidung, Zeitfaktor, Beurteilungsspielraum, Beurteilungs- und Einschätzungspärogative,
Verfahrensgang:VG Weimar 6 K 654/02.We vom 26.03.2003

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