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JuraForum.deUrteileTHUERINGER-OVGUrteil vom 12.12.2006, Aktenzeichen: 2 KO 379/06 

THUERINGER-OVG – Aktenzeichen: 2 KO 379/06

Urteil vom 12.12.2006


Leitsatz:§ 76 a ThürBG stellt keine Rechtsgrundlage für eine letztlich unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung bei Neueinstellungen von Beamten dar (hier: Lehrer).

Auch nach der Neufassung des Art. 33 Abs. 5 GG verstößt die ("unfreiwillige") Teilzeitbeschäftigung von Beamten (hier: Lehrer) gegen das Alimentationsprinzip, das Leistungsprinzip und die Pflicht zur vollen Hingabe des Beamten an seinen Beruf.

Eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung des mit der unfreiwilligen Teilzeitbeschäftigung verbundenen Eingriffs in die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums ist weder aufgrund des Sozialstaatsprinzips noch aufgrund des Funktionsvorbehalts des Art. 33 Abs. 4 GG gegeben.

Eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung ergibt sich auch nicht aufgrund der besonderen Personalsituation in den neuen Bundesländern in Folge der Einheit Deutschlands.
Rechtsgebiete:ThürBG, GG
Vorschriften:ThürBG § 76 a, GG Art. 33 Abs. 4, GG Art. 33 Abs. 5,
Verfahrensgang:VG Weimar 4 K 5868/04 We vom 31.01.2006

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