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JuraForum.deUrteileTHUERINGER-OVGBeschluss vom 29.05.2008, Aktenzeichen: 5 PO 739/07 

THUERINGER-OVG – Aktenzeichen: 5 PO 739/07

Beschluss vom 29.05.2008


Leitsatz:Besteht ein Wahlvorschlag für eine Personalratswahl aus ausschließlich gewerkschaftlich organisierten Wahlbewerbern, so darf das Kennwort des Vorschlags (Listenbezeichnung) nicht mit einem Zusatz versehen sein, der den Eindruck erweckt, auf der Liste stünden auch nicht gewerkschaftlich organisierte Bewerber. Wird dennoch ein solcher Zusatz - wie z. B. "Freie Liste" - verwandt, so liegt darin eine wahlrechtswidrige Irreführung, die zur Ungültigkeit der Personalratswahl führt.
Rechtsgebiete:ThürPersVG
Vorschriften:ThürPersVG § 19 Abs. 4, ThürPersVG § 24 Abs. 1,
Stichworte:Personalratswahl, Ungültigkeit, Wahlvorschlag, Kennwort, Listenbezeichnung, Irreführung, Irreführung durch Zusatzbezeichnung, irreführender Zusatz, "Freie Liste", Gewerkschaft,
Verfahrensgang:VG Meiningen, 3 P 50022/06 Me vom 01.08.2007

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