( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileTHUERINGER-OVGBeschluss vom 26.09.2005, Aktenzeichen: 4 EO 817/03 



THUERINGER-OVG – Aktenzeichen: 4 EO 817/03

Beschluss vom 26.09.2005


Leitsatz:1. Ein Grundgebührenmaßstab, der an die Nennweite des Anschlusskanals anknüpft, ist für die Bemessung von Abwassergrundgebühren kein offensichtlich ungeeigneter Wahrscheinlichkeitsmaßstab.

2. Die arbeitsleistungsbezogene Gewichtung bei der Staffelung der Grundgebührensätze knüpft bei der Verwendung eines auf die Nennweite des Anschlusskanals abstellenden Maßstabs nicht an den Innendurchmesser des Anschlusskanals an, sondern an die Durchflussmenge, die bei einem Anschlusskanal mit einer bestimmten Nennweite möglich ist.

3. Zum fehlenden Regelungsgehalt einer im Gebührenbescheid ausgewiesenen "offenen Forderung", die bereits zuvor festgesetzt, angefordert und fällig war, wenn keine Anhaltspunkte für eine beabsichtigte Abänderung der Fälligkeit bestehen (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 26.07.2005 - 4 EO 131/02).
Rechtsgebiete:ThürKAG
Vorschriften:ThürKAG § 12 Abs. 2 S. 4,
Stichworte:Grundgebühr, Abwasser, Maßstab, Nennweite, Staffelung, Anschlusskanal, Durchmesser, Durchflussmenge, Gewichtung, Gebühr, Fälligkeit, Altforderung, Information, Regelungsgegenstand, Änderung,
Verfahrensgang:VG Gera 5 E 281/03 GE vom 15.07.2003
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom THUERINGER-OVG – Beschluss vom 26.09.2005, Aktenzeichen: 4 EO 817/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/thueringer-ovg/thueringer-ovg-beschluss-vom-26-09-2005-az-4-eo-81703

"THUERINGER-OVG - 26.09.2005, 4 EO 817/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN