JuraForum.de > Urteile > Thüringer Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 10 / 2004
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| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB, BUrlG |
| Leitsatz: | Endet das Arbeitsverhältnis (hier am 14.03.2002) vor Insolvenzeröffnung (hier am 18.06.2003), sind die letzten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses Bezugszeitraum für Insolvenzgeld, gleichgültig, welcher Zeitraum noch bis Insolvenzeröffnung verstrichen ist (§ 183 Abs. 1 SGB III). Klagt der Arbeitnehmer auf Arbeitsentgelt für die letzten 3 Monate des beendeten Arbeitsverhältnisses und nimmt er nach Insolvenz des beklagten Arbeitgebers den Rechtsstreit gegen den Verwalter auf, bleibt er im Forderungsfeststellungsstreit auch dann sachbefugt, wenn er Antrag auf Insolvenzgeld stellt (§§ 187 SGB III, 265 Abs. 2 ZPO). |
| Volltext: THUERINGER-LAG - Urteil, 7 Sa 65/03 | |