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JuraForum.deUrteileThüringer LandesarbeitsgerichtVerkündungsdatum09 / 2004 

Thüringer Landesarbeitsgericht

Entscheidungen 09 / 2004



Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


THUERINGER-LAG – Urteil, 7 Sa 62/00 vom 21.09.2004

Rechtsgebiete:EFZG, BGB, KSchG
Leitsatz:Einigen sich die Parteien im Kündigungsschutzprozess darauf, dass eine wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit ausgesprochene außerordentliche Kündigung gegenstandslos ist und der Arbeitgeber an den Gründen hierfür nicht mehr festhält, kann der Arbeitgeber im Folgeprozess auf Entgeltfortzahlung nicht mehr einwenden, der Arbeitnehmer sei nicht arbeitsunfähig gewesen.
Volltext: THUERINGER-LAG - Urteil, 7 Sa 62/00



THUERINGER-LAG – Urteil, 7 Sa 542/03 vom 07.09.2004

Rechtsgebiete:KSchG, ZPO, BGB, BetrVG
Leitsatz:1. Zur Abgrenzung des Gemeinschaftsbetriebes von der unternehmerischen Zusammenarbeit mehrerer konzernrechtlich verbundener Unternehmen.

2. Die im Konzern getroffene Entscheidung, den einen Betrieb stillzulegen und den Betrieb eines anderen Konzernunternehmers mit gleichem Tätigkeitsfeld fortzuführen, begründet jedenfalls dann keine konzernbezogene Weiterbeschäftigungspflicht, wenn die Belegschaft des weitergeführten Betriebes nicht aufgestockt wird (im Anschluss an BAG vom 18.09.2003 AP Nr. 14 zu § 17 KSchG).
Volltext: THUERINGER-LAG - Urteil, 7 Sa 542/03

THUERINGER-LAG – Beschluss, 8 Ta 67/04 vom 03.09.2004

Rechtsgebiete:ZPO, InsO
Schlagworte:Kostenfestsetzungsbeschluss gegen Insolvenzverwalter
Leitsatz:1. Nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit kann ein Kostenfestsetzungsbeschluss nach § 104 ZPO gegen den Insolvenzverwalter zumindest zugunsten eines Altmassegläubigers nicht mehr ergehen. Ob ein Kostenfestsetzungsbeschluss zugunsten eines Neumassegläubigers noch ergehen kann, bleibt unentschieden.

2. Unbeschadet der Regelung in § 12 a ArbGG betrifft die beantragte Festsetzung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten in der Berufungsinstanz eine Altmasseverbindlichkeit i. S. d. § 55 Abs. 2 Ziff. 1 i. V. m. § 209 Abs. 1 Ziff. 3 InsO, wenn der prozessuale Kostenerstattungsanspruch vor Anzeige der Masseunzulänglichkeit begründet worden ist. Dies ist der Fall, wenn die Masseunzulänglichkeit nach Rechtshängigkeit der zugrunde liegenden Klage angezeigt worden ist.
Volltext: THUERINGER-LAG - Beschluss, 8 Ta 67/04


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