JuraForum.de > Urteile > Thüringer Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 12 / 2002
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| Rechtsgebiete: | BetrVG, InsO |
| Schlagworte: | Nachteilsausgleich in der Insolvenz |
| Leitsatz: | Die Vorschriften des BetrVG über Interessenausgleich, Sozialplan und Nachteilsausgleich haben auch in der Insolvenz Geltung ohne Rücksicht darauf, ob schon bei Insolvenzeröffnung ein Betriebsrat bestand oder ob er erst danach gewählt wurde. |
| Volltext: THUERINGER-LAG - Urteil, 3 Sa 151/02 | |