JuraForum.de > Urteile > Thüringer Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 11 / 2002
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BRAGO, ZPO |
| Schlagworte: | stillschweigende Gewährung von PKH für den Mehrwert eines Vergleiches |
| Leitsatz: | 1. Zu den Voraussetzungen einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Beendigung der Instanz. 2. Wenn das Gericht nach Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches, in dem auch zusätzlich nicht rechtshängige Ansprüche geregelt werden, mit Rückwirkung ab einem Zeitpunkt vor Abschluss des Vergleiches "für den ersten Rechtszug" Prozesskostenhilfe bewilligt, ist davon auszugehen, dass es von einer stillschweigenden Antragserweiterung im Hinblick auf die Gewährung von Prozesskostenhilfe auch für die im Vergleich mit geregelten Ansprüche ausgeht. Dem beigeordneten Rechtsanwalt steht deshalb eine Vergleichsgebühr nach dem Mehrwert des Vergleiches zu. |
| Volltext: THUERINGER-LAG - Beschluss, 8 Ta 119/2002 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Gewährung von Prozesskostenhilfe nach Instanzbeendigung, Zurechnung des Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten |
| Leitsatz: | Ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten an der verspäteten Einreichung von Bewilligungsunterlagen nach Abschluss der Instanz kann dem PKH-Antragsteller dann nicht zum Nachteil gereichen, wenn dem Gericht selber durch fehlerhafte Sachbehandlung Verfahrensfehler unterlaufen sind, die ursächlich dafür waren, dass vor Instanzbeendigung über das PKH-Gesuch nicht entschieden werden konnte. |
| Volltext: THUERINGER-LAG - Beschluss, 8 Ta 92/2002 | |
| Rechtsgebiete: | InsO |
| Schlagworte: | Insolvenz nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit, Verbindlichkeiten des Neumassegläubigers |
| Leitsatz: | 1) Nach angezeigter Masseunzulänglichkeit können auch Masseforderungen im Rang des § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO (sog. Neumasseverbindlichkeiten) nur im Wege der Feststellungsklage geltend gemacht werden. 2) Der erste Termin i. S. des § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO, zu dem der Verwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit kündigen konnte, richtet sich ausschließlich nach der objektiv gegebenen Kündigungsmöglichkeit des Verwalters, nicht aber danach, wann der Verwalter die unternehmerische Entscheidung trifft, den Betrieb des Schuldners stillzulegen. |
| Volltext: THUERINGER-LAG - Urteil, 1 Sa 43/02 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit |
| Leitsatz: | Der Rechtsstreit über die Rechtswirksamkeit einer im Wege der verwaltungsrechtlichen Ersatzvornahme ausgesprochenen Kündigung ist in der Regel bis zu einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des durch die nachgeordnete Behörde (hier: Landrat) angefochtenen Verwaltungsaktes (hier: Beanstandungsbescheid des Landesverwaltungsamtes) auszusetzen. |
| Volltext: THUERINGER-LAG - Urteil, 1 Sa 462/02 | |