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JuraForum.deUrteileThüringer LandesarbeitsgerichtVerkündungsdatum05 / 2002 

Thüringer Landesarbeitsgericht

Entscheidungen 05 / 2002



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THUERINGER-LAG – Urteil, 8 Sa 67/2002 vom 13.05.2002

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO, EG-ZPO
Schlagworte:Anwendbarkeit der Übergangsvorschrift des § 26 Nr. 5 EG-ZPO auf das arbeitsgerichtliche Berufungsverfahren
Leitsatz:1. Auch im Berufungsverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen findet nach der Übergangsregelung in § 26 Nr. 5 EG-ZPO § 66 ArbGG in der bis zum 31.12.2001 gültigen Fassung Anwendung, wenn die mündliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde.

2. Zur Begründetheit eines Wiedereinsetzungsantrages im Hinblick auf die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist, der auf einen Rechtsirrtum des Prozessbevollmächtigten über die Anwendbarkeit der Übergangsvorschrift des § 26 Nr. 5 EG-ZPO auf das Berufungsverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen gestützt wird.
Volltext: THUERINGER-LAG - Urteil, 8 Sa 67/2002




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