JuraForum.de > Urteile > Thüringer Landesarbeitsgericht > Verkündungsdatum > 08 / 2001
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Vom Sinn und Unsinn einer genauen Beweisfrage und einer Ergiebigkeitsprüfung im Rahmen einer Beweiswürdigung |
| Volltext: THUERINGER-LAG - Urteil, 6 Sa 370/2000 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Bietet der Arbeitgeber nach verlorenem Kündigungsschutzprozeß die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung in Höhe der aufgelaufenen Annahmeverzugsvergütung an, liegt darin ein Anerkenntnis nach § 208 BGB, das die Verjährung der Annahmeverzugsansprüche unterbricht. |
| Volltext: THUERINGER-LAG - Urteil, 7 Sa 101/99 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Wirksamkeit der Zustellung eines Versäumnisurteils |
| Leitsatz: | 1. Wesentliche Mängel beim Ausfüllen einer Postzustellungsurkunde führen unheilbar zur Unwirksamkeit der Zustellung. 2. Die Beurkundung der falschen Zustellungsart (hier: persönliche Übergabe statt tatsächlich erfolgter Ersatzzustellung) ist ein die Zustellung unwirksam machender wesentlicher Mangel. 3. Bei der Ersatzzustellung gem. § 183 ZPO ist in der Urkunde gem. § 191 Nr. 4 ZPO auch zu erklären, dass der Zusteller den Empfänger persönlich gesucht aber nicht angetroffen hat, damit auch die Voraussetzungen einer Ersatzzustellung an der besonderen Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde teilnehmen und dem Streit weitestgehend entzogen werden. |
| Volltext: THUERINGER-LAG - Beschluss, 6 Ta 82/2001 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, GVG, ZPO, ArbGG |
| Schlagworte: | Rechtswegezuständigkeit der Arbeitsgerichte |
| Leitsatz: | In den sic-non-Fällen (hier: Kündigungsschutzklage) genügt die Rechtsbehauptung des Klägers, es liege ein Arbeitsverhältnis vor, auch dann zur Bejahung der Rechtswegezuständigkeit der Arbeitsgerichte, wenn der Kläger gleichzeitig behauptet, der Arbeitsvertrag sei nur zum Schein geschlossen worden (Arbeitsvertrag mit Konzessionsträger im Handwerksbetrieb). Die widersprüchliche oder unsinnige Rechtsbehauptung ist nicht anders zu beurteilen als ein unschlüssiges Vorbringen. |
| Volltext: THUERINGER-LAG - Beschluss, 1 Ta 41/01 | |