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JuraForum.deUrteileThüringer LandesarbeitsgerichtVerkündungsdatum08 / 2001 

Thüringer Landesarbeitsgericht

Entscheidungen 08 / 2001



Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


THUERINGER-LAG – Urteil, 6 Sa 370/2000 vom 29.08.2001

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Vom Sinn und Unsinn einer genauen Beweisfrage und einer Ergiebigkeitsprüfung im Rahmen einer Beweiswürdigung
Volltext: THUERINGER-LAG - Urteil, 6 Sa 370/2000



THUERINGER-LAG – Urteil, 7 Sa 101/99 vom 28.08.2001

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Bietet der Arbeitgeber nach verlorenem Kündigungsschutzprozeß die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung in Höhe der aufgelaufenen Annahmeverzugsvergütung an, liegt darin ein Anerkenntnis nach § 208 BGB, das die Verjährung der Annahmeverzugsansprüche unterbricht.
Volltext: THUERINGER-LAG - Urteil, 7 Sa 101/99

THUERINGER-LAG – Beschluss, 6 Ta 82/2001 vom 27.08.2001

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Wirksamkeit der Zustellung eines Versäumnisurteils
Leitsatz:1. Wesentliche Mängel beim Ausfüllen einer Postzustellungsurkunde führen unheilbar zur Unwirksamkeit der Zustellung.

2. Die Beurkundung der falschen Zustellungsart (hier: persönliche Übergabe statt tatsächlich erfolgter Ersatzzustellung) ist ein die Zustellung unwirksam machender wesentlicher Mangel.

3. Bei der Ersatzzustellung gem. § 183 ZPO ist in der Urkunde gem. § 191 Nr. 4 ZPO auch zu erklären, dass der Zusteller den Empfänger persönlich gesucht aber nicht angetroffen hat, damit auch die Voraussetzungen einer Ersatzzustellung an der besonderen Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde teilnehmen und dem Streit weitestgehend entzogen werden.
Volltext: THUERINGER-LAG - Beschluss, 6 Ta 82/2001

THUERINGER-LAG – Beschluss, 1 Ta 41/01 vom 24.08.2001

Rechtsgebiete:KSchG, GVG, ZPO, ArbGG
Schlagworte:Rechtswegezuständigkeit der Arbeitsgerichte
Leitsatz:In den sic-non-Fällen (hier: Kündigungsschutzklage) genügt die Rechtsbehauptung des Klägers, es liege ein Arbeitsverhältnis vor, auch dann zur Bejahung der Rechtswegezuständigkeit der Arbeitsgerichte, wenn der Kläger gleichzeitig behauptet, der Arbeitsvertrag sei nur zum Schein geschlossen worden (Arbeitsvertrag mit Konzessionsträger im Handwerksbetrieb). Die widersprüchliche oder unsinnige Rechtsbehauptung ist nicht anders zu beurteilen als ein unschlüssiges Vorbringen.
Volltext: THUERINGER-LAG - Beschluss, 1 Ta 41/01


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