JuraForum.de > Urteile > THUERINGER-LAG > Urteil vom 25.04.2006, Aktenzeichen: 7/2 Sa 317/04
| Leitsatz: | Der Entschluss des Arbeitgebers, die Arbeitszeit der Arbeitnehmer in der Form zu flexibilisieren, dass künftig ein Beschäftigungsanspruch nur in Höhe von 75 % der bisherigen Arbeitszeit besteht und eine darüber hinausgehende Beschäftigung nach Bedarf erfolgt, ist keine kündigungsrechtlich hinzunehmende Unternehmensentscheidung. |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Vorschriften: | KSchG § 2, |
| Stichworte: | betriebsbedingte Änderungskündigung zur Absenkung der Arbeitszeit, |
| Verfahrensgang: | ArbG Erfurt 2 Ca 154/04 vom 29.06.2004 |
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