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JuraForum.deUrteileTHUERINGER-LAGUrteil vom 25.04.2006, Aktenzeichen: 7/2 Sa 317/04 

THUERINGER-LAG – Aktenzeichen: 7/2 Sa 317/04

Urteil vom 25.04.2006


Leitsatz:Der Entschluss des Arbeitgebers, die Arbeitszeit der Arbeitnehmer in der Form zu flexibilisieren, dass künftig ein Beschäftigungsanspruch nur in Höhe von 75 % der bisherigen Arbeitszeit besteht und eine darüber hinausgehende Beschäftigung nach Bedarf erfolgt, ist keine kündigungsrechtlich hinzunehmende Unternehmensentscheidung.
Rechtsgebiete:KSchG
Vorschriften:KSchG § 2,
Stichworte:betriebsbedingte Änderungskündigung zur Absenkung der Arbeitszeit,
Verfahrensgang:ArbG Erfurt 2 Ca 154/04 vom 29.06.2004

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