JuraForum.de > Urteile > THUERINGER-LAG > Urteil vom 23.04.2002, Aktenzeichen: 5 Sa 532/2000
| Leitsatz: | Eine höherwertige Ausbildung darf sich im Verhältnis zu einem anderen Lehrer bei gleicher Tätigkeit vergütungsrechtlich nicht negativ auswirken. Die Fußnote der BesGr. A 11 der Anlage 1 des Thüringer Besoldungsgesetzes ist verfassungskonform so auszulegen, dass es sich bei der pädagogischen Fachschulausbildung als Lehrer für die unteren Klassen oder einer vergleichbaren Ausbildung um eine Mindestausbildungsvoraussetzung handelt, die durch gleichwertige oder höherwertige pädagogische Abschlüsse ersetzt werden kann. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 91 Abs. 1, |
| Stichworte: | Amtszulage eines Lehrers an einer Förderschule, Gleichbehandlungsgebot bei tariflicher Vergütung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Gera 5/3 Ca 2785/99 vom 09.11.2000 |
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