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JuraForum.deUrteileTHUERINGER-LAGUrteil vom 22.04.2002, Aktenzeichen: 8 Sa 457/2001 

THUERINGER-LAG – Aktenzeichen: 8 Sa 457/2001

Urteil vom 22.04.2002


Leitsatz:Hat ein Arbeitnehmer zur Beschäftigung in einer Dienststelle der Bundesanstalt für Arbeit in den alten Bundesländern ein Arbeitsverhältnis begründet, nachdem er eine Ausbildung in einer Dienststelle der Bundesanstalt im Beitrittsgebiet durchlaufen hat, und wird er dann zu einer Dienststelle der Bundesanstalt im Beitrittsgebiet versetzt, hat er Anspruch auf Vergütung nach dem Vergütungstarifvertrag-West, da sein Arbeitsverhältnis nicht im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Beitrittsgebiet begründet worden ist (§§ 1 MTA-O; 1 BAT-O).
Rechtsgebiete:MTA-O, BAT-O
Vorschriften:MTA-O § 1, BAT-O § 1,
Stichworte:Vergütung nach West- oder Ost-Tarif bei Absolvierung einer Ausbildung im Beitrittsgebiet,
Verfahrensgang:ArbG Suhl 9/2 Ca 1510/01 vom 10.10.2001

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