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JuraForum.deUrteileTHUERINGER-LAGUrteil vom 21.09.2004, Aktenzeichen: 7 Sa 62/00 

THUERINGER-LAG – Aktenzeichen: 7 Sa 62/00

Urteil vom 21.09.2004


Leitsatz:Einigen sich die Parteien im Kündigungsschutzprozess darauf, dass eine wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit ausgesprochene außerordentliche Kündigung gegenstandslos ist und der Arbeitgeber an den Gründen hierfür nicht mehr festhält, kann der Arbeitgeber im Folgeprozess auf Entgeltfortzahlung nicht mehr einwenden, der Arbeitnehmer sei nicht arbeitsunfähig gewesen.
Rechtsgebiete:EFZG, BGB, KSchG
Vorschriften:EFZG § 3 Abs. 1, BGB § 297, BGB § 615, BGB § 626 Abs. 2, KSchG § 11,
Verfahrensgang:ArbG Erfurt 6 Ca 787/99 vom 23.09.1999

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