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JuraForum.deUrteileTHUERINGER-LAGUrteil vom 16.10.2000, Aktenzeichen: 8 Sa 207/2000 

THUERINGER-LAG – Aktenzeichen: 8 Sa 207/2000

Urteil vom 16.10.2000


Leitsatz:Vor einer beabsichtigten Stillegung des Betriebes (hier: Stillegung einer Reha-Klinik durch Insolvenzverwalter) hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat im Rahmen der Anhörung nach § 102 BetrVG nur die Absicht der Stillegung und den in Aussicht genommenen Stillegungszeitpunkt, nicht aber die wirtschaftlichen Hintergründe und die Motive der von ihm beabsichtigten unternehmerischen Entscheidung mitzuteilen.
Rechtsgebiete:BetrVG, KSchG
Vorschriften:BetrVG § 102, KSchG § 1,
Stichworte:Betriebsratsanhörung vor Stillegung des Betriebes,
Verfahrensgang:ArbG Nordhausen 4 Ca 126/99 vom 19.11.1999

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