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JuraForum.deUrteileTHUERINGER-LAGUrteil vom 16.06.1999, Aktenzeichen: 9 Sa 786/97 

THUERINGER-LAG – Aktenzeichen: 9 Sa 786/97

Urteil vom 16.06.1999


Leitsatz:1. Rechtsanwälte, die in den Vermögensämtern der Landkreise der neuen Bundesländer an Aufgaben nach dem Vermögensgesetz mitwirken, können freie Mitarbeiter sein. (Im Anschluss an BAG Urteil vom 03. Juni 1998 - 5 AZR 656/97 -)

2. Bei der Frage, welches Rechtsverhältnis vorliegt, ist im Rahmen der Gesamtwürdigung auch die Höhe der gezahlten Vergütung mit zu berücksichtigen.

3. Übersteigt die gezahlte Vergütung das tarifliche Gehalt eines vergleichbaren Angestellten erheblich, spricht dies gegen das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses.

4. Erhält ein Beschäftigter, der im öffentlichen Dienst eines Landes tätig ist - ohne die erforderliche Zustimmung des Innenministers (§§ 111 Abs. 1, 33 ThürKO) - eine Vergütung, die deutlich über der eines tariflich vergüteten vergleichbaren Angestellten liegt, spricht dies ebenfalls gegen das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses.
Rechtsgebiete:ThürKO
Vorschriften:ThürKO § 33, ThürKO § 111 Abs. 1,
Verfahrensgang:ArbG Suhl 6 (7) Ca 521/96 vom 09.07.1997

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