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JuraForum.deUrteileTHUERINGER-LAGUrteil vom 11.04.2001, Aktenzeichen: 5 Sa 212/2000 



THUERINGER-LAG – Aktenzeichen: 5 Sa 212/2000

Urteil vom 11.04.2001


Leitsatz:- Entbehrlichkeit einer Abmahnung bei Tätlichkeiten gegenüber Kunden als Kündigungsgrund

- Anforderungen an die Darlegung eines tätlichen Angriffs

- Verstoß gegen die Pflicht des bereits zur prozessualen Gleichstellung der Parteien und Unterlassung einer erstinstanzlich gebotenen Beweisaufnahme als Verletzung des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 GG)

- Einzelfall einer Glaubhaftig- und Glaubwürdigkeitsprüfung im Rahmen der Würdigung von Zeugenaussagen
Rechtsgebiete:KSchG, ZPO
Vorschriften:KSchG § 1, ZPO § 286,
Stichworte:verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeiten und kundenfeindlichem Verhalten,
Verfahrensgang:ArbG Erfurt 10 Ca 3319/99 vom 04.02.2000

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