JuraForum.de > Urteile > THUERINGER-LAG > Urteil vom 11.04.2001, Aktenzeichen: 5 Sa 212/2000
| Leitsatz: | - Entbehrlichkeit einer Abmahnung bei Tätlichkeiten gegenüber Kunden als Kündigungsgrund - Anforderungen an die Darlegung eines tätlichen Angriffs - Verstoß gegen die Pflicht des bereits zur prozessualen Gleichstellung der Parteien und Unterlassung einer erstinstanzlich gebotenen Beweisaufnahme als Verletzung des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 GG) - Einzelfall einer Glaubhaftig- und Glaubwürdigkeitsprüfung im Rahmen der Würdigung von Zeugenaussagen |
| Rechtsgebiete: | KSchG, ZPO |
| Vorschriften: | KSchG § 1, ZPO § 286, |
| Stichworte: | verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeiten und kundenfeindlichem Verhalten, |
| Verfahrensgang: | ArbG Erfurt 10 Ca 3319/99 vom 04.02.2000 |
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