JuraForum.de > Urteile > THUERINGER-LAG > Urteil vom 07.11.2002, Aktenzeichen: 1 Sa 43/02
| Leitsatz: | 1) Nach angezeigter Masseunzulänglichkeit können auch Masseforderungen im Rang des § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO (sog. Neumasseverbindlichkeiten) nur im Wege der Feststellungsklage geltend gemacht werden. 2) Der erste Termin i. S. des § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO, zu dem der Verwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit kündigen konnte, richtet sich ausschließlich nach der objektiv gegebenen Kündigungsmöglichkeit des Verwalters, nicht aber danach, wann der Verwalter die unternehmerische Entscheidung trifft, den Betrieb des Schuldners stillzulegen. |
| Rechtsgebiete: | InsO |
| Vorschriften: | InsO § 208, InsO § 209, |
| Stichworte: | Insolvenz nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit, Verbindlichkeiten des Neumassegläubigers, |
| Verfahrensgang: | ArbG Erfurt 34 Ca 4028/2000 |
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