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JuraForum.deUrteileTHUERINGER-LAGBeschluss vom 25.01.2001, Aktenzeichen: 1 TaBV 4/2000 

THUERINGER-LAG – Aktenzeichen: 1 TaBV 4/2000

Beschluss vom 25.01.2001


Leitsatz:1) Auszubildende im reinen Ausbildungsbetrieb (Berufsbildungszentrum) sind keine Arbeitnehmer i. S. des § 5 Abs. 1 BetrVG (ständige neuere Rechtsprechung des BAG: AP Nr. 8 - 11 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung; AP Nr. 54 zu § 5 BetrVG 1972).

2) Im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren gilt der Untersuchungsgrundsatz. Für den Vortrag des Antragstellers kann nicht auf eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast abgestellt werden.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 5 Abs. 1, BetrVG § 106 Abs. 1,
Stichworte:Arbeitnehmerbegriff im BetrVG,
Verfahrensgang:ArbG Erfurt 8 BV 8/99 vom 14.12.1999

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