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JuraForum.deUrteileTHUERINGER-LAGBeschluss vom 23.12.2000, Aktenzeichen: 5 Ta 58/2000 

THUERINGER-LAG – Aktenzeichen: 5 Ta 58/2000

Beschluss vom 23.12.2000


Leitsatz:1. Die Zwangsvollstreckung eines auf ordnungsgemäße Ausfüllung und herausgabe von Arbeitspapieren gerichteten Titels erfolgt einheitlich nach § 888 ZPO

2. Eine nicht erfolgte oder schleppende Sachbearbeitung eines Antrags auf Klauselerteilung darf nicht zu Lasten des Vollstreckungsgläubigers gehen
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 887, ZPO § 888,
Stichworte:Zwangsvollstreckung eines auf ordnungsgemäße Ausfüllung und Herausgabe von Arbeitspapieren gerichteten Titels,
Verfahrensgang:ArbG Jena 2 Ca 373/99 vom 10.03.2000

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