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JuraForum.deUrteileTHUERINGER-LAGBeschluss vom 17.05.2001, Aktenzeichen: 8 Ta 46/2001 

THUERINGER-LAG – Aktenzeichen: 8 Ta 46/2001

Beschluss vom 17.05.2001


Leitsatz:1) Eine isolierte Anfechtung des im Urteil des Arbeitsgerichts festgesetzten Rechtsmittelstreitwerts durch Beschwerde ist unzulässig.

2) Eine solche Beschwerde kann aber regelmäßig in einen Antrag auf Festsetzung des Kostenstreitwerts nach § 25 GKG umgedeutet werden.

Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Antragsteller ein konkretes Bedürfnis an einer gesonderten Wertfestsetzung darlegt.
Rechtsgebiete:GKG
Vorschriften:GKG § 25,
Verfahrensgang:ArbG Eisenach 3 Ca 1527/99 vom 12.03.2001

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