JuraForum.de > Urteile > THUERINGER-LAG > Beschluss vom 17.05.2001, Aktenzeichen: 8 Ta 46/2001
| Leitsatz: | 1) Eine isolierte Anfechtung des im Urteil des Arbeitsgerichts festgesetzten Rechtsmittelstreitwerts durch Beschwerde ist unzulässig. 2) Eine solche Beschwerde kann aber regelmäßig in einen Antrag auf Festsetzung des Kostenstreitwerts nach § 25 GKG umgedeutet werden. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Antragsteller ein konkretes Bedürfnis an einer gesonderten Wertfestsetzung darlegt. |
| Rechtsgebiete: | GKG |
| Vorschriften: | GKG § 25, |
| Verfahrensgang: | ArbG Eisenach 3 Ca 1527/99 vom 12.03.2001 |
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