Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileTHUERINGER-LAGBeschluss vom 11.12.2006, Aktenzeichen: 8 Ta 157/06 

THUERINGER-LAG – Aktenzeichen: 8 Ta 157/06

Beschluss vom 11.12.2006


Leitsatz:1. Eine Abänderungsentscheidung wegen wesentlicher Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 120 Abs. 4 ZPO setzt voraus, dass sich die Verhältnisse nach dem Zeitpunkt des Erlasses des PKH-Bewilligungsbeschlusses geändert haben.

2. Wird ein Kündigungsrechtsstreit durch einen Abfindungsvergleich beendet, stellt bereits die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung der Abfindung in aller Regel ein "verwertbares Vermögen" des Arbeitnehmers i. S. der §§ 115 Abs. 2 Satz 2 ZPO, 90 Abs. 1 SGB XII dar, weil die Forderung begründet wurde und ihre alsbaldige Tilgung bei Anwendung eines vernünftigen Maßstabes in der Regel erwartet werden kann (anderer Auffassung wohl BAG Beschuss vom 24.03.2006 - 3 AZB 12/05 - Juristisches Büro 06, 486).

3. Die Verpflichtung zur Abfindungszahlung ist deshalb als Vermögenswert bereits bei einer dem Vergleich nachfolgenden Gewährung von Prozesskostenhilfe durch Auferlegung von Ratenzahlungen ggf. zu berücksichtigen. Die spätere Zahlung bewirkt keine nachträgliche Änderung der Vermögensverhältnisse, die Anlass für eine Entscheidung nach § 120 Abs. 4 ZPO geben könnte.
Rechtsgebiete:ZPO, SGB XII
Vorschriften:ZPO § 115, ZPO § 120, SGB XII § 90,
Stichworte:Berücksichtigung einer Abfindung im Rahmen der Prüfung nach § 120 Abs. 4 ZPO,
Verfahrensgang:ArbG Jena 4 Ca 367/05 vom 11.09.2006

Volltext

Um den Volltext vom THUERINGER-LAG – Beschluss vom 11.12.2006, Aktenzeichen: 8 Ta 157/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "THUERINGER-LAG - 11.12.2006, 8 Ta 157/06" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum