JuraForum.de > Urteile > THUERINGER-LAG > Beschluss vom 05.09.2000, Aktenzeichen: 7 TaBV 12/99
| Leitsatz: | Ein von drei Arbeitnehmern in der ersten Instanz erfolgreich betriebenes Wahlanfechtungsverfahren nach § 19 BetrVG wird im Beschwerdeverfahren nach Rücktritt des Betriebsrates von 2 (betriebsangehörigen) Antragstellern mit Zustimmung des beteiligten Betriebsrates und Arbeitgebers für erledigt erklärt, der dritte (inzwischen aus dem Betrieb ausgeschiedene) Antragsteller will eine Sachentscheidung. Was tun? |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Vorschriften: | BetrVG § 19, |
| Verfahrensgang: | ArbG Eisenach 2 BV 5/98 vom 08.04.1999 |
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