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JuraForum.deUrteileTHUERINGER-LAGBeschluss vom 05.09.2000, Aktenzeichen: 7 TaBV 12/99 

THUERINGER-LAG – Aktenzeichen: 7 TaBV 12/99

Beschluss vom 05.09.2000


Leitsatz:Ein von drei Arbeitnehmern in der ersten Instanz erfolgreich betriebenes Wahlanfechtungsverfahren nach § 19 BetrVG wird im Beschwerdeverfahren nach Rücktritt des Betriebsrates von 2 (betriebsangehörigen) Antragstellern mit Zustimmung des beteiligten Betriebsrates und Arbeitgebers für erledigt erklärt, der dritte (inzwischen aus dem Betrieb ausgeschiedene) Antragsteller will eine Sachentscheidung. Was tun?
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 19,
Verfahrensgang:ArbG Eisenach 2 BV 5/98 vom 08.04.1999

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