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JuraForum.deUrteileTHUERINGER-LAGBeschluss vom 01.03.2002, Aktenzeichen: 1 Ta 84/01 

THUERINGER-LAG – Aktenzeichen: 1 Ta 84/01

Beschluss vom 01.03.2002


Leitsatz:Der Trainer einer Fußball-Oberligamannschaft, der neben dem Trainervertrag mit dem Verein einen Arbeitsvertrag mit einer Sponsorenfirma abgeschlossen hat, dort jedoch von jeder Arbeitsleistung freigestellt ist und der dem Präsidium/Vorstand des Vereins unterstellt ist, ist Arbeitnehmer des Vereins.
Rechtsgebiete:ArbGG
Vorschriften:ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a, ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 1, ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 2,
Stichworte:Arbeitnehmereigenschaft eines Fußballtrainers,
Verfahrensgang:ArbG Gera 4 Ca 2729/2000 vom 28.06.2001

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