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JuraForum.deUrteileSCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVGUrteil vom 31.08.2001, Aktenzeichen: 9 A 223/97 



SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Aktenzeichen: 9 A 223/97

Urteil vom 31.08.2001


Leitsatz:Selbst in Fällen, in denen ein bei natürlicher Betrachtungsweise einheitlicher Straßenzug eine aufgrund eines Erschließungsvertrages geschaffene Teilstrecke aufweist, ist diese grundsätzlich als eigenständige Anlage zu behandeln. Dabei ist es ohne Belang, ob der Erschließungsvertrag durch eine - im Hinblick auf die Fremdanliegerproblematik getroffene - Kostenabrede modifiziert wird.
Rechtsgebiete:BauGB
Vorschriften:BauGB § 124 Abs. 1,
Stichworte:Erschließungsvertrag, Regimeentscheidung, Kostenabrede, Fremdanlieger, Teilstrecke,

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