JuraForum.de > Urteile > SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG > Urteil vom 29.01.2003, Aktenzeichen: 9 A 221/02
| Leitsatz: | 1. Die historische Entwicklung einer Straße ist erschließungsbeitragsrechtlich insofern von Bedeutung, als die Verlängerung einer bereits hergestellten Erschließungsstraße als selbständige Erschließungsanlage zu qualifizieren ist. 2. Straßenbaubeitragsrechtlich handelt es sich bei Baumaßnahmen auf diesem Verlängerungsstück lediglich um Maßnahmen in einem Teilbereich der nunmehr einheitlichen Einrichtung, so dass im Falle eines Ausbaues gemäß § 8 KAG grundsätzlich die Ausbaukosten auf alle von der Einrichtung bevorteilten Grundstücke umzulegen sind. |
| Rechtsgebiete: | KAG SH |
| Vorschriften: | KAG SH § 8, |
| Stichworte: | Ausbaubeitragsrecht, Erschließungsstraße, Einheitliche Erschließungsanlage, Straßenregenentwässerung, Baumaßnahme, |
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