JuraForum.de > Urteile > SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG > Urteil vom 27.05.2003, Aktenzeichen: 14 A 323/00
| Leitsatz: | 1. Wer neben seiner Hauptwohnung mehrere weitere Wohnungen innehat, kann, wenn die Satzung der zweitwohnungssteuererhebenden Gemeinde dies vorsieht, bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen für alle diese Wohnungen zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden, auch wenn dieser Sachverhalt typischerweise einen Nachweis der Nutzung als reine Kapitalanlage erwarten lässt. 2. Hat der Inhaber anhand objektiver Kriterien überzeugend dargelegt, dass es sich bei den Wohnungen durchweg um reine Kapitalanlagen handelt, bleiben Eigenaufenthalte von bis zu sieben Tagen im Jahr zur notwendigen Erhaltung und Verwaltung des Objekts grundsätzlich möglich (sog. Bagatellgrenze). 3. Hat jemand mehrere Wohnungen in einem eigenen Haus mit Grundstück inne, wobei er die ganze Anlage selbst betreut und die einzelnen Wohnungen an wechselnde Feriengäste vermietet, finden die von der Rspr. entwickelten Kriterien der Bagatellgrenze ausnahmsweise keine Anwendung, wenn er sich dabei stets nur stundenweise und ohne Übernachtung auf dem Grundstück bzw. in den Wohnungen aufhält. |
| Rechtsgebiete: | KAG SH |
| Vorschriften: | KAG SH § 3, |
| Stichworte: | Zweitwohnungssteuer, Kapitalanlage, Eigenaufenthalt, Bagatellgrenze, |
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