JuraForum.de > Urteile > SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG > Urteil vom 25.03.2009, Aktenzeichen: 2 LB 66/08
| Leitsatz: | 1. Ein Altpachtvertrag i.S.v. § 7 Abs. 4 Satz 1 MBV liegt auch dann vor, wenn ein im Jahre 1980 geschlossener Pachtvertrag vom Hofnachfolger übernommen und von ihm als Pächter als Anschlusspachtvertrag neu vereinbart wird. 2. Durch Unterverpachtung kann ein Grundstück die Eigenschaft als Milcherzeugungsfläche ebenso verlieren, wie durch sonstige flächenbezogene Dispositionen des Pächters. Derartige Veränderungen setzen allerdings eine auf Dauer angelegte Umstellung der Betriebsorganisation voraus, die nicht allein darauf ausgerichtet sein darf, den Verlust von Referenzmengen bei Pachtrückgabe zu vermeiden. |
| Rechtsgebiete: | MGV, ZAV |
| Vorschriften: | MGV § 7, ZAV § 12, ZAV § 17, |
| Stichworte: | Altpachtvertrag, Flächenakzessorietät, Landwirtschaftsrecht, Milcherzeugungsfläche, Milchreferenzmenge, Unterverpachtung, |
| Verfahrensgang: | VG Schleswig, 1 A 139/05 vom 19.03.2008 |
Um den Volltext vom SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil vom 25.03.2009, Aktenzeichen: 2 LB 66/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - 25.03.2009, 2 LB 66/08" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum