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JuraForum.deUrteileSCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVGUrteil vom 24.09.2008, Aktenzeichen: 2 LB 2/08 

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Aktenzeichen: 2 LB 2/08

Urteil vom 24.09.2008


Leitsatz:1. Eine Gemeinde ist aufgrund ihres Organisationsermessens grundsätzlich berechtigt, leitungsmäßig voneinander getrennte Entwässerungseinrichtungen als rechtlich einheitliche Einrichtung mit einheitlichen Entwässerungsabgaben zu betreiben (std. Rspr.).

2. Die satzungsrechtliche Zusammenfassung technisch voneinander unabhängiger Entwässerungssysteme ist aus Rechtsgründen allein dann ausgeschlossen, wenn sie in ihrer Arbeitsweise und in ihren Arbeitsergebnissen so unterschiedlich sind, dass eine Vergleichbarkeit der Anlagen in Bezug auf die den Anschlusspflichtigen vermittelten Vorteile schlechterdings ausgeschlossen ist.

3. Eine grundsätzliche Vergleichbarkeit der Reinigungsleistungen (Arbeitsergebnisse) kann anhand der wasserrechtlichen Erlaubnisse belegt werden.
Rechtsgebiete:GG, KAG SH
Vorschriften:GG Art. 3, KAG SH § 8,
Stichworte:Entwässerungssystem, Anschlussbeitrag, Öffentliche Einrichtung, Organisationsermessen,
Verfahrensgang:VG Schleswig, 4 A 64/06 vom 30.03.2007

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