JuraForum.de > Urteile > SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG > Urteil vom 22.06.2009, Aktenzeichen: 2 LB 4/09
| Leitsatz: | 1. Ein rechtmäßiges Leistungsgebot eines Abgabenbescheides setzt eine vorhergehende Festsetzung der Abgabenschuld voraus. 2. Eigentümer einer Zweitwohnung können nicht zur pauschalierten Jahreskurabgabe herangezogen werden, wenn ihr Nutzungsrecht an der Wohnung vertraglich auf einen Zeitraum von etwa drei Wochen im Kalenderjahr beschränkt ist. |
| Rechtsgebiete: | AO, KAG SH |
| Vorschriften: | AO § 155, KAG SH § 10, |
| Stichworte: | Festsetzung, Jahreskurabgabe, Kurabgabe, Nutzungsrecht, Zweitwohnung, |
| Verfahrensgang: | VG Schleswig, 6 A 120/07 vom 29.05.2008 |
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