JuraForum.de > Urteile > SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG > Urteil vom 21.08.2002, Aktenzeichen: 2 L 100/00
| Leitsatz: | Die institutionelle Förderung eines Kindergartens durch einen Betriebskostenzuschuss und die Übernahme der Einnahmeausfälle aus einer Sozialstaffelregelung werden vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in verschiedenen Funktionen erbracht. Die hierfür gewährten Beträge können nicht gegeneinander verrechnet werden. |
| Rechtsgebiete: | KJHG/SGB VIII, KiTaG |
| Vorschriften: | KJHG/SGB VIII § 74, KiTaG § 25 Abs. 1, KiTaG § 25 Abs. 3, |
| Stichworte: | Kindergarten, Betriebskostenzuschuss, Sozialstaffel, |
| Verfahrensgang: | VG Schleswig-Holstein 15 A 328/98 vom 28.06.2000 |
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