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JuraForum.deUrteileSCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVGUrteil vom 21.08.2002, Aktenzeichen: 2 L 100/00 



SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Aktenzeichen: 2 L 100/00

Urteil vom 21.08.2002


Leitsatz:Die institutionelle Förderung eines Kindergartens durch einen Betriebskostenzuschuss und die Übernahme der Einnahmeausfälle aus einer Sozialstaffelregelung werden vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in verschiedenen Funktionen erbracht. Die hierfür gewährten Beträge können nicht gegeneinander verrechnet werden.
Rechtsgebiete:KJHG/SGB VIII, KiTaG
Vorschriften:KJHG/SGB VIII § 74, KiTaG § 25 Abs. 1, KiTaG § 25 Abs. 3,
Stichworte:Kindergarten, Betriebskostenzuschuss, Sozialstaffel,
Verfahrensgang:VG Schleswig-Holstein 15 A 328/98 vom 28.06.2000

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