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JuraForum.deUrteileSCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVGUrteil vom 21.05.2008, Aktenzeichen: 2 KN 2/07 

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Aktenzeichen: 2 KN 2/07

Urteil vom 21.05.2008


Leitsatz:1. Besondere örtliche Verhältnisse können unter Vorteilsgesichtspunkten eine Differenzierung der Kurabgabe innerhalb des Gemeindegebietes erfordern.

2. Sowohl bezüglich der Bildung von Zonen als hinsichtlich der Abstufung hat der Satzungsgeber weitgehende Gestaltungsfreiheit.

3. Die vorgenommenen Differenzierungen müssen aber auf jeweils einleuchtende Gründe zurückzuführen sein.
Rechtsgebiete:GG, KAG SH
Vorschriften:GG Art. 3 Abs. 1, KAG SH § 10 Abs. 1,
Stichworte:Bestimmtheit, Gleichheitssatz, Kurabgabe, Kurzone,

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