JuraForum.de > Urteile > SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG > Urteil vom 20.04.2005, Aktenzeichen: 2 LB 61/04
| Leitsatz: | 1. Die Zweitwohnungssteuer ist als Einkommensverwendungssteuer von den Einkommensentstehungssteuern abzugrenzen. Beim Innehaben einer Zweitwohnung ist daher zu unterscheiden, ob der Aufwand der Einkommenserzielung dient oder Einkommensverwendung darstellt. 2. In Schleswig-Holstein entsteht die Zweitwohnungssteuer mit Ablauf des Erhebungsjahres (wie Urteil vom 18.10.2000 - 2 L 112/99 -, SchlHA 2001, 48). 3. Erst nach Ablauf des Erhebungsjahres ist zu prüfen, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen der Steuerpflicht erfüllt und in welchem Maße konsumtiver Aufwand betrieben wurde(n). Maßgeblich dafür sind in erster Linie die tatsächlichen Umstände im Erhebungsjahr. |
| Rechtsgebiete: | AO, AmtsO, GG, KAG |
| Vorschriften: | AO § 44, AmtsO § 3, GG Art. 105 Abs. 2 a, KAG § 3, |
| Stichworte: | Einkommensverwendung, Entstehung, Gesamtschuldner, Verfügbarkeit, Zweitwohnungssteuer, konsumtiver Aufwand, |
| Verfahrensgang: | Schleswig-Holsteinisches VG 6 A 103/03 vom 24.06.2004 |
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