JuraForum.de > Urteile > SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG > Urteil vom 19.11.2001, Aktenzeichen: 14 A 122/00
| Leitsatz: | 1. Der Rechtsstreit um die Anforderung einer Vorauszahlung auf eine Zweitwohnungssteuer kann sich durch die nachfolgende Festsetzung der Steuer allenfalls dann erledigen, wenn die Festsetzung bestandskräftig geworden ist. Nach Eintritt der Bestandskraft hängt die Erledigung weiter davon ab, ob die angeforderte Leistung schon erbracht worden ist. 2. Ist die Zweitwohnung zur ganzjährigen Vermietung an eine Vermittlungsfirma abgegeben, scheitert die Erschütterung der Vermutung des Vorhaltens der Zweitwohnung für den persönlichen Lebensbedarf nicht allein an dem Fehlen eines ausdrücklichen Ausschlusses der Eigennutzung im Vermittlungsvertrag. |
| Rechtsgebiete: | KAG |
| Vorschriften: | KAG § 3, |
| Stichworte: | Zweitwohnungssteuer, Vorauszahlungsbescheid, Erledigung, |
| Rechtskraft: | ja |
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