JuraForum.de > Urteile > SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG > Urteil vom 18.08.2004, Aktenzeichen: 2 LB 71/03
| Leitsatz: | 1. Eine Gemeinde ist berechtigt, für eine als öffentliche Einrichtung betriebene Kindertagesstätte Benutzungsgebühren auf der Grundlage des KAG zu erheben. 2. Die Inanspruchnahme der Kindertagesstätte ist nicht auf die Zeit des tatsächlichen Aufenthalts der Kinder beschränkt. 3. Im Falle der vorzeitigen Beendigung des Benutzungsverhältnisses kann die Gebühr noch bis zum Ablauf eines durch Satzung festgelegten Zeitabschnitts erhoben werden. |
| Rechtsgebiete: | KAG SH, KiTaG SH, SGB VIII |
| Vorschriften: | KAG SH § 6, KiTaG SH § 25, SGB VIII § 90, |
| Stichworte: | Kindergartengebühr, |
| Verfahrensgang: | Schleswig-Holsteinisches VG 15 A 186/01 vom 16.04.2004 |
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