JuraForum.de > Urteile > SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG > Urteil vom 18.07.2002, Aktenzeichen: 12 A 337/99
| Leitsatz: | 1. Das Anbohren von Asbestzement-Platten und das Eintreiben von Befestigungen für das An- oder Aufbringen einer zusätzlichen Dachdeckung, Abdichtung oder Bekleidung fällt unter das Expositions- und das Verwendungsverbot, da es sich nicht um Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten handelt. 2. Die Verwendungs- und Expositionsverbote für Asbest stehen selbständig nebeneinander. Es müssen zwei Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. 3. Wodurch sich der Stand der Technik bestimmen lässt, lässt sich nicht einheitlich für alle Rechtsgebiete beantworten. |
| Rechtsgebiete: | GefStoffVO |
| Vorschriften: | GefStoffVO § 15, GefStoffVO § 15 a, GefStoffVO § 43, |
| Stichworte: | Gefahrstoffverordnung, Verwendungsverbot, Expositionsverbot, Asbestzement-Wellplatten, Stand der Technik, ASI-Arbeiten, |
| Rechtskraft: | ja |
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