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JuraForum.deUrteileSCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVGUrteil vom 18.01.2006, Aktenzeichen: 2 LB 20/05 

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Aktenzeichen: 2 LB 20/05

Urteil vom 18.01.2006


Leitsatz:1. Die Bestattung einer Leiche kann eine Maßnahme der öffentlich-rechtlichen Gefahrenabwehr darstellen.

2. Eine konkrete Gefahr liegt aber nach dem Tode einer Person nur dann vor, wenn kein Angehöriger von seinem Recht zur Totenfürsorge Gebrauch macht.

3. Veranlasst ein Angehöriger die Bestattung, fehlt es an der objektiven Fremdbezogenheit des Geschäftes. Es kann sich allenfalls um ein subjektiv fremdes Geschäft handeln, das seinen Fremdcharakter erst durch den erkennbaren Fremdgeschäftsführungswillen des Geschäftsführers erhielte.
Rechtsgebiete:BGB, LVO über das Leichenwesen SH
Vorschriften:BGB § 677, BGB § 683, LVO über das Leichenwesen SH § 4,
Stichworte:Friedhofsrecht, Beerdigungskosten, Kostentragungspflicht,
Verfahrensgang:Schleswig-Holsteinisches VG 6 A 170/04 vom 18.11.2004

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