JuraForum.de > Urteile > SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG > Urteil vom 16.06.2004, Aktenzeichen: 2 LB 2/04
| Leitsatz: | Benutzungsgebühren für die Niederschlagswasserleistung können nicht erhoben werden für Grundstücke, die nicht an die öffentliche Einrichtung angeschlossen sind und zu denen auch nicht auf andere Weise Niederschlagswasser eingeleitet wird. Das gilt auch für Grundgebühren. |
| Rechtsgebiete: | KAG SH |
| Vorschriften: | KAG SH § 6, |
| Stichworte: | Benutzungsgebühr, Grundgebühr, Inanspruchnahme, Niederschlagswasser, Vorhalteleistung, |
| Verfahrensgang: | Schleswig-Holsteinisches VG 4 A 252/98 vom 29.11.2002 |
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