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JuraForum.deUrteileSCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVGUrteil vom 16.01.2002, Aktenzeichen: 2 L 137/01 

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Aktenzeichen: 2 L 137/01

Urteil vom 16.01.2002


Leitsatz:Gibt ein Mitglied einer Einsatzgemeinschaft nach § 11 BSHG Teile seines Einkommens an einen außerhalb der Einsatzgemeinschaft Stehenden weiter, so mindert dies das der Einsatzgemeinschaft zuzurechnende Einkommen auch dann nicht, wenn es sich dabei um das für das in einem eigenen Haushalt lebende Kind erhaltene kinderzahlanteilige Kindergeld und/oder um eine Unterhaltszahlung an das volljährige Kind handelt.

Zur Frage, wie ein Einkommensüberhang eines Mitglieds einer Einsatzgemeinschaft nach § 11 BSHG den übrigen Mitgliedern der Einsatzgemeinschaft zuzuordnen ist.
Rechtsgebiete:BSHG
Vorschriften:BSHG § 11, BSHG § 76,
Stichworte:Einsatzgemeinschaft, Einkommensüberhang, Kaskadenmodell, Kopfanteiligkeitsmodell, Kindergeld, Unterhalt,
Verfahrensgang:VG Schleswig-Holstein 10 A 378/00 vom 11.04.2001

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