( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVGUrteil vom 12.12.2007, Aktenzeichen: 2 KN 1/07 



SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Aktenzeichen: 2 KN 1/07

Urteil vom 12.12.2007


Leitsatz:Die Anhörungspflicht des § 28 Abs. 4 FAG gilt über seinen Wortlaut hinaus auch für die Festsetzung des Schwellenwertes für die Erhebung einer zusätzlichen Kreisumlage.

Auch wenn die Kreisumlage ein nachrangiges Deckungsmittel ist, so bedeutet dieser Grundsatz nicht, dass die Kreise vor ihrer Erhebung alle sonstigen Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen haben. Er besagt lediglich, dass sie die sonstigen Einnahmen vor der Erhebung einer Umlage zur Deckung der Ausgaben zu verwenden haben.

Eine Kreisumlagequote - erst - dann nicht mehr verfassungsrechtlich akzeptabel, wenn sie jedes vernünftige und vertretbare Maß übersteigt, der Kreis mit ihr willkürlich und rücksichtslos zu Lasten der kreisangehörigen Gemeinden seine kreispolitischen Interessen verfolgt und die Kreisumlage objektiv geeignet ist, eine unzumutbare Belastung der gemeindlichen Finanzkraft dergestalt zu bewirken, dass sie die Möglichkeit zur kraftvollen eigenverantwortlichen Betätigung verlieren (wie Senatsurteil v. 20.12.1994 - 2 K 4/94-).
Rechtsgebiete:FAG SH
Vorschriften:FAG SH § 28,
Stichworte:Anhörung, Kreisumlage, Schwellenwert, zusätzliche Kreisumlage,

Volltext

Um den Volltext vom SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil vom 12.12.2007, Aktenzeichen: 2 KN 1/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/schleswig-holsteinisches-ovg/schleswig-holsteinisches-ovg-urteil-vom-12-12-2007-az-2-kn-107

"SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - 12.12.2007, 2 KN 1/07" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN