JuraForum.de > Urteile > SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG > Urteil vom 08.07.2004, Aktenzeichen: 1 LB 4/04
| Leitsatz: | 1) Eine Baustoffsortier- und -aufbereitungsanlage ist kein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 4 BauGB. a)Sie ist nicht "ortsgebunden" i. S. d. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB, weil sie auch an anderen Standorten zulässig und ausführbar und nicht auf die spezifische Eigenart eines Standortes angewiesen ist. b) Eine solche Anlage ist auch nicht wegen ihrer "nachteiligen Auswirkungen auf die Umgebung" privilegiert. Durch § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB soll nicht schlechthin jedes "emissionsträchtige" Vorhaben privilegiert werden, das wegen fehlender Plangebiete im Innenbereich nicht verwirklicht werden kann. Soweit Möglichkeiten bestehen, die Baustoffsortier- und -aufbereitungsanlage auch in einem Plangebiet im Innenbereich zu realisieren, bedarf es keiner Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, weil dann nicht angenommen werden kann, dass das Vorhaben im Außenbereich ausgeführt werden "soll". 2) Für eine Baustoffsortier- und -aufbereitungsanlage kommt eine Ausnahme von entgegenstehenden Bestimmungen einer Landschaftsschutzverordnung nur in Betracht, wenn dies in Anbetracht der Schutzzwecke des Landschaftsschutzgebiets als unbedenklich angesehen werden kann. 3) In der planerische Abwägung bedürfen objektiv geringwertige Belange keiner besonderen Berücksichtigung. Eine erloschene Genehmigung ist ein solcher (geringwertiger) Belang. 4) Eine als "Ergänzung" eines Kiesabbauvorhabens beantragte und genehmigte Anlage zur Mörtelproduktion ist (unselbständiger) Teil der Kiesabbaumaßnahme. Die Anlage teilt das Schicksal des Kiesabbaus; ihre Genehmigung erlischt zugleich mit Beendigung des Kiesabbaus (§ 112 Abs. 2 LVwG). |
| Rechtsgebiete: | BImSchG, BauGB, LNatSchG SH, LVwG SH |
| Vorschriften: | BImSchG § 4 Abs. 1, BImSchG § 6 Abs. 1 Nr. 2, BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3, BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4, BauGB § 35 Abs. 2, LNatSchG SH § 18, LNatSchG SH § 54 Abs. 1, LVwG SH § 112 Abs. 2, |
| Stichworte: | Abwägung, Außenbereich, Baustoffrecycling, Baustoffsortieranlage, Flächennutzungsplan, Kiesabbau, Landschaftsschutz, Landschaftsschutzgebiet, Mörtelproduktion, Sortieranlage, Sortsgebunden, |
| Verfahrensgang: | Schleswig-Holsteinisches VG 12 A 258/00 vom 29.08.2002 |
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