JuraForum.de > Urteile > SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG > Urteil vom 07.04.2004, Aktenzeichen: 2 LB 45/03
| Leitsatz: | 1. Die Verlegung von Entsorgungsleitungen in neuen Baugebieten ist kein erweiternder Ausbau einer bestehenden Einrichtung, sondern Teil ihrer erstmaligen Herstellung. 2. Bei Verwendung des kombinierten Grundstücksflächen- und Vollgeschossmaßstabs ist der Ermessensspielraum des Satzungsgebers nicht schon dann überschritten, wenn der Steigerungssatz je Vollgeschloss (hier: 50 %) in baulicher Hinsicht nicht auf allen Grundstücken durch Schaffung weiterer Geschossflächen umgesetzt werden kann. 3. Eine fehlerhaft bemessene Tiefenbegrenzung führt nur dann zur Rechtswidrigkeit des Beitragssatzes, wenn sich daraus eine zu geringe Beitragsfläche ergibt. |
| Rechtsgebiete: | KAG SH |
| Vorschriften: | KAG SH § 8, |
| Stichworte: | Anschlussbeitrag, Ausbau, Herstellung, Steigerungssatz, Tiefenbegrenzung, Vollgeschossmaßstab, |
| Verfahrensgang: | VG Schleswig 9 A 392/01 vom 19.09.2002 |
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